Feldmieten: Auflagen unbedingt einhalten!
Bei der Anlage von Feldmieten gilt es, jede Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässer unbedingt zu vermeiden. Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) enthält dazu Bestimmungen, die einzuhalten sind und auch im Rahmen einer AMA-Vor-Ort-Kontrolle (zum Beispiel im Zuge einer Kontrolle durch die Gewässeraufsicht) überprüft werden.