Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 73-08
Die Beantragung kann selbstständig unter eama.at durchgeführt werden. Dafür wird eine ID Austria oder Handysignatur zur Anmeldung benötigt. Zur zusätzlichen Information sind Infofolder und Merkblätter verfügbar.
Wer kann die Investitionsförderung empfangen?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
- Mietglieder eines Haushalts von landwirtschaftlichen Betrieben
- Zusammenschlüsse von mind. zwei Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher Betriebe, auch mit Dritten (insb. Gewerbebetrieben)
Einzuhaltende Förderungsvoraussetzungen:
- Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN): mind. 3 ha oder eigener Einheitswert oder Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert.
- Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb durch Heranziehung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren oder Betriebsmittel oder durch den Standort (z.B. Hofverbund).
- Vorlage eines Diversifizierungskonzeptes.
- Behördliche Genehmigungen bei technischen und baulichen Maßnahmen.
- Gefördert werden Projekte, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen oder die erst durch die Investition das Ausmaß der Gewerbeordnung erreichen. Ausnahmen sind Projekte der Be- u. Verarbeitung sowie Vermarktung und Projekte des Landwirtschaftlichen Tourismus.
- Max. 22 fixe Betten pro Betrieb. Auf Campingplätzen gilt jeder Stellplatz als 2 Fixbetten.
Fördergegenstände | Fördersatz |
Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung (z.B. Urlaub am Bauernhof, Buschenschanken) |
25% |
Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (z.B. Hofläden, Verarbeitungsraum) |
25% |
Aktivitäten in sozialen, kommunalen und sonstigen Dienstleistungsbereichen 25% Förderung für kommunale & sonstige Dienstleistungen und 30% für soziale Dienstleistungen (Green Care) |
25% - 30% |
Sonstige oder neue Diversifizierungsformen (z.B. Traditionelle Handwerkstätigkeiten) |
25% |
Kostengrenzen
Mindestens 15.000 € netto je Projekt und maximal 400.000 € netto Kosten sind je Betrieb für die gesamte Förderperiode anrechenbar.
Nicht förderfähige Kosten
- Eigenleistungen sind mit Ausnahme von eigenem Bauholz nicht förderbar.
- Keine Barzahlungen über 5.000 € netto und keine Zahlungen unter 100 € netto.
- Gebrauchte Maschinen und Geräte.
- Kosten für den Erwerb von Grund und Boden.
- Investitionen in Neubau von Gebäuden, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden.
Wichtige Informationen
- Investitionen in die Gästebeherbergung, -betreuung und Gästeabwicklung dürfen innerhalb der Behaltefrist nicht privat genutzt oder dauervermietet werden.
- Lieferung und Leistung sind erst nach der Antragsstellung anrechenbar.
- Wesentliche Änderungen des Projekts sind erst ab der Einreichung der Änderung förderfähig.
- Für einzelbetriebliche Projekte über 50.000 € netto förderfähige Kosten ist ein Diversifizierungskonzept vorzulegen. Für Projekte unter 50.000 € netto förderfähige Kosten kann alternativ ein vereinfachtes Diversifizierungskonzept vorgelegt werden.
Abwicklungsprozess eines Förderantrages
Unterstützung
Die Investitionsberater:innen der regional zuständigen Bezirksbauernkammern unterstützen bei der Antragsstellung und Förderabwicklung.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.